Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren kann von Privatpersonen und (ehemals) Selbständigen in Anspruch genommen werden, die auf dieser Grundlage Restschuldbefreiung anstreben. 

Folgende Lösungswege stehen zur Verfügung:

Verbraucherinsolvenzverfahren

  • für Privatpersonen
  • zur Zeit nicht selbständig
  • ehemalsSelbständige, wenn
    • weniger als 19 Gläubiger
    • und keine Forderung aus ehemaligen                             Arbeitsverhältnissen

Regelinsolvenzverfahren

  • juristische Personen, z.B. GmbH
  • Personengesellschaft, z.B. OHG, KG, etc.
  • aktuell selbständige Privatpersonen
  • ehemals selbständige Privatpersonen, wenn
    • mehr als 19 Gläubiger
    • oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen