Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren kann von Privatpersonen und (ehemals) Selbständigen in Anspruch genommen werden, die auf dieser Grundlage Restschuldbefreiung anstreben.
Folgende Lösungswege stehen zur Verfügung:
- für Privatpersonen
- zur Zeit nicht selbständig
- ehemalsSelbständige, wenn
- weniger als 19 Gläubiger
- und keine Forderung aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen
- juristische Personen, z.B. GmbH
- Personengesellschaft, z.B. OHG, KG, etc.
- aktuell selbständige Privatpersonen
- ehemals selbständige Privatpersonen, wenn
- mehr als 19 Gläubiger
- oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen