Insolvenzverfahren

Das Insovenzverfahren kann von Privatpersonen und (ehemals) Selbstständigen in Anspruch genommen werden, die auf dieser Grundlage Restschuldbefreiung anstreben.

Folgende Lösungswege stehen zur Verfügung:

Verbraucherinsolvenzverfahren

  • für Privatpersonen
  • zur Zeit nicht selbstständig
  • für ehemals Selbstständige, wenn
    • weniger als 19 Gläubiger
    • und keine Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhälnissen

Regelinsolvenzverfahren

  • für jurstische Personen, z.B. GmbH
  • für Personengesellschaften, z.B. OHG, KG etc.
  • für aktuell selbstständige Privatpersonen
  • für ehemals selbstständige Privatpersonen, wenn
    • mehr als 19 Gläubiger
    • oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen

 

 

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